Der Unternehmer muss den Verbraucher deutlich mittels Schaltfläche (Button) mit der Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ vor Abschluss des Vertrages konfrontieren.
Zwar schreibt das Gesetz nicht unbedingt die Verwendung einer Schaltfläche (Button) vor. Die Alternative ist aber eher unbestimmt formuliert und lautet:
Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. (Quelle e-recht24.de)
hier auch super beschrieben http://klawtext.blogspot.de/
huhu! danke für deinen post...aber muß ich jetzt noch einen button auf meinem dawanda shop anbringen? und wenn ja, wie soll das gehen??? liebe grüße nico
AntwortenLöschenbei Dawanda ... müßten sich die Leute von Dawanda darum kümmern. du könntest aber es in textform zu deiner eigenen sicherheit vermerken.
AntwortenLöschenxoxo andy
das wurde auch endlich zeit, dass diesbezüglich etwas passiert. kenne jemanden, der ganz bös in eine falle getappt ist.
AntwortenLöschenich denke, dawanda kümmert sich darum, denn die verkäufer haben ja keine möglichkeit, selbst derartige änderungen am shop vorzunehmen. mein shopbetreiber (shop noch nicht online!) hat heute vor, die änderungen vorzunehmen.
viele ♥-liche grüsse
marion
Lieben Dank für den Hinweis.
AntwortenLöschenWünsche dir noch einen sonnigen Tag.
GLG Jutta
sehr gute Info! Danke dir recht herzlich!
AntwortenLöschenlg
karin